Mittwoch, 28. Juni 2006
Raucher-Wohnung: Kein Schadenersatz
Rauchende Mieter müssen beim Auszug nicht die Renovierungskosten für die Beseitigung von Nikotinbelägen in der Wohnung übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Rauchen in der Mietwohnung gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch, befand das Karlsruher Gericht. Der rauchende Mieter habe trotz Ablagerungen durch den Zigarettenqualm keine "vertragliche Pflicht" verletzt. (Az.:VIII ZR 124/05)

Der BGH wies damit die Klage des Vermieters einer Wohnung im baden-württembergischen Hockenheim auf gut 8000 Euro Schadensersatz ab.

(Quelle: ARD-Text)

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