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Mittwoch, 12. Juli 2006
Strenge Lüftungspläne unzumutbar
mieter, 16:03h
Auch wenn die Wohnungswände von Schimmel befallen sind, kann der Mieter nicht gezwungen werden, strenge Lüftungspläne einzuhalten. Das sei mit dem normalen Alltag nur schwer zu vereinbaren, urteilten die Richter des Landgerichts Aurich, wie dder Infodienst der Landesbausparkassen berichtet.
Im konkreten Fall hatten Mieter und Eigentümer einen Spezialisten befragt, wie der Schimmel in der Wohnung am besten bekämpft werden könne. Der Fachmann empfahl, vier Mal täglich jeweils 15 Minuten zu lüften. Den Bewohnern schien das unzumutbar. (AZ: 2 T 51/05)
(Quelle: ARD-Text)
Im konkreten Fall hatten Mieter und Eigentümer einen Spezialisten befragt, wie der Schimmel in der Wohnung am besten bekämpft werden könne. Der Fachmann empfahl, vier Mal täglich jeweils 15 Minuten zu lüften. Den Bewohnern schien das unzumutbar. (AZ: 2 T 51/05)
(Quelle: ARD-Text)
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