Sonntag, 22. Oktober 2006
Keine Nebenkostenabrechnung - Vermietern droht Haft
Wenn ein vermieter sich weigert die Nebenkostenabrechnung zu erstellen droht ihn ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft. Lt. Ökotestbericht (10/2006) war es bislang umstritten, ob die Abrechnung vom Vermieter oder auch von einem Gutachter gemacht werden kann. Der BGH beendete nun diese leidige Diskussion und stellte klar, dass der Vermieter seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen muss. Ggf. drohen Zwangsmaßnahmen. "Der BGH argumentierte, weger seiner besonderen Kenntnisse könne eben nur der Vermieter verbindlich erklären, welche Kosten im Einzelnen angefallen sind."

(Quelle: Ökotest 10/2006)

... link


Vermieter in der Pflicht
Lt. einem Bericht in der Ökotest (10/2006) muss nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (AZ. 12 U 216/04) der Vermieter nachweisen, dass er sich um günstige Kosten bemüht hat. So können sich Mieter gegen die drastische Erhöhung der Heizkosten wehren. "Der Vermieter ist verpflichtet, bei Kostensteigerungen von über 10 Prozent nachvollziehbare Gründe anzugeben und ihre Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen." Bei Preiserhöhungen von über 50 Prozent ist sogar ein regelmäßiger Nachweis notwändig, um darzulegen, dass sich der Vermieter, um eine günstige Gestaltung der Kosten bemüht hat. Lt. Kammergericht verstößt der Vermieter gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, wenn er diesen Pflichten nicht nachkommt und darf die Nabenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beiträge auf die Mieter umlegen.

(Quelle: Ökotest 10/2006)

... link