Donnerstag, 1. Juni 2006
Kein Abweisen wegen lauter Kinder
mieter, 14:45h
Nachmieter dürfen nicht deshalb abgewiesen werden, weil sie lärmende Kinder haben. Der Nachwuchs darf sich durchaus mit Lachen, Weinen oder Schreien bemerkbar machen, so der LBS-Infodienst mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. (AZ:VIII ZR 244/92
Wenn allerdings die Eltern ihre Kinder überhaupt nicht in den Griff bekommen und regelmäßig vom frühen Morgen bis in die Nacht hinein die Wände wackeln, dann kann der Eigentümer der Familie nach einem Urteil des Landgerichts Berlin mit Rücksicht auf die anderen Mieter kündigen. (AZ:62 S 290/98)
(Quelle: ARD-Text)
Wenn allerdings die Eltern ihre Kinder überhaupt nicht in den Griff bekommen und regelmäßig vom frühen Morgen bis in die Nacht hinein die Wände wackeln, dann kann der Eigentümer der Familie nach einem Urteil des Landgerichts Berlin mit Rücksicht auf die anderen Mieter kündigen. (AZ:62 S 290/98)
(Quelle: ARD-Text)