Freitag, 2. Juni 2006
Heizung muss an kalten Tagen laufen
Auch an den für die Jahreszeit ungewöhnlich kalten Tagen im Moment muss niemand in seinen vier Wänden frieren:

Vermieter müssen bei einem Kälteeinbruch im Frühjahr oder Sommer die Heizung einschalten, wie der Deutschen
Mieterbund in Berlin erklärte. Mieter hätten Anspruch auf eine mindestens 20 bis 22°C warme Wohnung.

Stehe im Mietvertrag, dass die Heizung außerhalb der Heizperiode nicht betrieben werden muss, sei die Vertragsklausel unwirksam. Die Heizperiode reichtlaut Mieterbund maximal bis Ende April.

(Quelle: ARD-Text)