Samstag, 17. Juni 2006
Mieter dürfen untervermieten
Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten, um sich finanziell zu entlasten. Das gilt auch dann, wenn sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort eine zweite Wohnung halten und dort einen großen Teil ihrer Zeit verbringen müssen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit Blick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs erklärt.

Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Berlin auf, das der Klage eines Vermieters stattgegeben hatte. Der Wunsch, eine Wohnung zu halten und sich durch Untervermietung zu entlasten, sei berechtigt. VIII ZR 4/05

(Quelle: ARD-Text)