Mittwoch, 21. Juni 2006
Mieter darf Zahlungen stoppen
mieter, 00:45h
Auch bei einer verspäteten Abrechnung der Betriebskosten können Mieter ihre geleisteten Vorauszahlungen nicht zurückverlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen sie jedoch weitere Abschlagszahlungen so lange zurückhalten, bis der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung über die Nebenkosten erstellt hat.
Damit könne sich der Mieter hinreichend absichern oder Druck auf den Vermieter ausüben, die Abrechnung vorzulegen, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil. (Az: VIII ZR 191/05)
(Quelle: ARD-Text)
Damit könne sich der Mieter hinreichend absichern oder Druck auf den Vermieter ausüben, die Abrechnung vorzulegen, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil. (Az: VIII ZR 191/05)
(Quelle: ARD-Text)