Dienstag, 27. Juni 2006
Mietminderung Balkon
mieter, 11:33h
Kann der Balkon oder die Terrasse, etwa wegen Bauarbeiten, nicht genutzt werden, ist grundsätzlich eine Mietminderung möglich (AG Eschweiler, WM 94, 427).
Eine Minderung während der kalten Jahreszeit, in der der Balkon ohnehin nicht genutzt wird, gilt jedoch als problematisch.
Musste der Balkon wegen Baufälligkeit abgerissen werden, kann der Mieter grundsätzlich verlangen, dass der Mieter einen neuen errichtet, auch wenn das mit hohen Kosten verbunden ist (LG Hamburg, WM 97, 432).
Eine Minderung während der kalten Jahreszeit, in der der Balkon ohnehin nicht genutzt wird, gilt jedoch als problematisch.
Musste der Balkon wegen Baufälligkeit abgerissen werden, kann der Mieter grundsätzlich verlangen, dass der Mieter einen neuen errichtet, auch wenn das mit hohen Kosten verbunden ist (LG Hamburg, WM 97, 432).