Dienstag, 27. Juni 2006
Terrasse - Balkon
Das Aufstellen von Stühlen, Bänken, Tisch und Sonnenschirm zählt zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört auch, dass der Mieter auf dem Balkon ein Rankengitter anbringt (AG Berlin-Schöneberg, MM 85, 277). Er muss aber darauf achten, dass Kletterpflanzen nicht das Mauerwerk beschädigen.

Sind durch das langjährige Aufstellen von Blumenkübeln auf der Terrasse Flecken entstanden, muss der Mieter dafür nicht einstehen (AG Langen, WM 91, 31).

Will der Mieter eine Markise anbringen, benötigt er die Zustimmung des Vermieters.

Der Mieter darf Blumenkästen oder -töpfe außen auf das Fensterbrett stellen oder an der Balkonbrüstung anbringen (AG Berlin-Schöneberg, MM 90, 192).

Die Kästen müssen ordentlich befestigt sein, so dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Fußgänger gefährden können. Waren am Balkon Halterungen für Blumenkästen angebracht, kann der Mieter verlangen, dass diese nach Abschluss von Fassadenarbeiten wieder angebracht werden (AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, MM 1990, 353). Es ist darauf zu achten, dass auslaufendes Wasser nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oder die darunter lebenden Bewohner beeinträchtigt.