Dienstag, 27. Juni 2006
Müll rausstellen
mieter, 12:10h
In einigen Städten und Gemeinden sieht die Müllsatzung vor, dass die Hauseigentümer ihre Mülltonnen am Abholtag selbst an den Straßenrand stellen müssen. Dies ist Aufgabe des Vermieters bzw. seines Hausmeisters. Der Mieter muss diese Aufgabe nur übernehmen, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter besteht.
Lärmbelästigungen, die durch den Transport zum Straßenrand entstehen, sind hinzunehmen (AG Köln, WM 91, 343). Der Vermieter kann die Müllcontainer bereits am Vortag der Abholung an den Straßenrand stellen lassen.
Lärmbelästigungen, die durch den Transport zum Straßenrand entstehen, sind hinzunehmen (AG Köln, WM 91, 343). Der Vermieter kann die Müllcontainer bereits am Vortag der Abholung an den Straßenrand stellen lassen.