Montag, 17. Juli 2006
Haustür muss abgeschlossen sein
mieter, 16:21h
Eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Haustür kann nach einem Wohnungseinbruch den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor. Der Hauseigentümer handelt nach dem Richterspruch jedenfalls dann grob fahrlässig, wenn er das Haus "über Nacht" verlässt und nicht abschließt (Az.: 16 O 150/04)
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Hauseigentümerin gegen ihre Einbruchversicherung ab. Die Klägerin hatte ihr Haus für eineinhalb Tage verlassen und dabei die Haustürnur zugezogen, aber nicht abgeschlossen
(Quelle: ARD-Text)
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Hauseigentümerin gegen ihre Einbruchversicherung ab. Die Klägerin hatte ihr Haus für eineinhalb Tage verlassen und dabei die Haustürnur zugezogen, aber nicht abgeschlossen
(Quelle: ARD-Text)