Dienstag, 25. Juli 2006
Urteil: Keine Kosten für Leerstand
mieter, 22:46h
Mieter können nicht gezwungen werden, die Nebenkosten für eine zeitweise leer stehende Nachbarwohnung zu übernehmen.
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Betriebskosten etwa für Hausbeleuchtung und Fahrstuhl muss der Vermieter demnach selbst tragen, wenn als Umlageschlüssel der Flächenanteil der Mietwohnung an der Gesamtwohnfläche gilt.
Den Verteilerschlüssel für die genannten Nebenkosten darf der Vermieter nur im Einverständnis mit den Mietern ändern. AZ: VIII ZR 159/05
(Quelle: ARD-Text)
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Betriebskosten etwa für Hausbeleuchtung und Fahrstuhl muss der Vermieter demnach selbst tragen, wenn als Umlageschlüssel der Flächenanteil der Mietwohnung an der Gesamtwohnfläche gilt.
Den Verteilerschlüssel für die genannten Nebenkosten darf der Vermieter nur im Einverständnis mit den Mietern ändern. AZ: VIII ZR 159/05
(Quelle: ARD-Text)