Freitag, 22. September 2006
Kaution: Drei Kaltmieten sind genug
mieter, 09:32h
Vermieter dürfen es bei der Absicherung mit Kautionen nicht übertreiben. Das Oberlandesgericht Bamberg wies einen Vermieter in die Schranken, der drei Monatskaltmieten als Kaution und zusätzlich einen Bürgen verlangt hatte.
Als der Mieter nicht zahlte und der Schaden die Kaution überstieg, wollte der Vermieter den Bürgen zur Kasse bitten. Dieser muss nach dem Urteil der Richter nicht zahlen,da bei den Sicherheiten im Mietvertrag eindeutig übertrieben worden war. Auch unterschiedliche Absicherungen dürften 3 Kaltmieten nicht überschreiten. Az. 6 U 75/05
(Quelle: ARD-Text)
Als der Mieter nicht zahlte und der Schaden die Kaution überstieg, wollte der Vermieter den Bürgen zur Kasse bitten. Dieser muss nach dem Urteil der Richter nicht zahlen,da bei den Sicherheiten im Mietvertrag eindeutig übertrieben worden war. Auch unterschiedliche Absicherungen dürften 3 Kaltmieten nicht überschreiten. Az. 6 U 75/05
(Quelle: ARD-Text)