Sonntag, 22. Oktober 2006
Vermieter in der Pflicht
Lt. einem Bericht in der Ökotest (10/2006) muss nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin (AZ. 12 U 216/04) der Vermieter nachweisen, dass er sich um günstige Kosten bemüht hat. So können sich Mieter gegen die drastische Erhöhung der Heizkosten wehren. "Der Vermieter ist verpflichtet, bei Kostensteigerungen von über 10 Prozent nachvollziehbare Gründe anzugeben und ihre Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen." Bei Preiserhöhungen von über 50 Prozent ist sogar ein regelmäßiger Nachweis notwändig, um darzulegen, dass sich der Vermieter, um eine günstige Gestaltung der Kosten bemüht hat. Lt. Kammergericht verstößt der Vermieter gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, wenn er diesen Pflichten nicht nachkommt und darf die Nabenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beiträge auf die Mieter umlegen.

(Quelle: Ökotest 10/2006)