Sonntag, 22. Oktober 2006
Keine Nebenkostenabrechnung - Vermietern droht Haft
Wenn ein vermieter sich weigert die Nebenkostenabrechnung zu erstellen droht ihn ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft. Lt. Ökotestbericht (10/2006) war es bislang umstritten, ob die Abrechnung vom Vermieter oder auch von einem Gutachter gemacht werden kann. Der BGH beendete nun diese leidige Diskussion und stellte klar, dass der Vermieter seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen muss. Ggf. drohen Zwangsmaßnahmen. "Der BGH argumentierte, weger seiner besonderen Kenntnisse könne eben nur der Vermieter verbindlich erklären, welche Kosten im Einzelnen angefallen sind."

(Quelle: Ökotest 10/2006)