Freitag, 20. April 2007
Urteil zur Betriebskostenabrechnung
mieter, 15:29h
Ein Mieter muss ausreichend Zeit haben, um die Belege der Betriebskostenabrechnung zu überprüfen. Von einem entsprechenden Urteil des Amtsgerichts München berichtet die Zeitschrift "Öko-Test".
In dem verhandelten Fall durfte der Mieter die Belege gerade einmal zweieinhalb Stunden einsehen. Das reichte nach Ansicht der Richter nicht. Der Vermieter habe damit die Belegeinsicht verweigert. In der Folge kann der Mieter weiter pauschal einzelne Punkte der Abrechnung bestreiten.
(Aktenzeichen: 453 C 26483/05)
(Quelle: ARD-Text)
In dem verhandelten Fall durfte der Mieter die Belege gerade einmal zweieinhalb Stunden einsehen. Das reichte nach Ansicht der Richter nicht. Der Vermieter habe damit die Belegeinsicht verweigert. In der Folge kann der Mieter weiter pauschal einzelne Punkte der Abrechnung bestreiten.
(Aktenzeichen: 453 C 26483/05)
(Quelle: ARD-Text)